FAQ

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns Speditionen und Bewerber am häufigsten stellen – mit Antworten, die auch dann ehrlich bleiben, wenn sie unbequem sind.

Für Unternehmen

Wie lange dauert es, bis ein Fahrer bei uns fährt?

Von der ersten Anfrage bis zum einsatzfähigen Fahrer realistisch anderthalb bis zwei Jahre. Der größte Block ist der Deutschkurs bis B1 (6–12 Monate), danach kommen BA-Zustimmung und Visumverfahren. Nach der Einreise hat der Fahrer 15 Monate Zeit, Führerschein und Grundqualifikation zu erwerben – in dieser Zeit arbeitet er bereits bei Ihnen.

Kann der marokkanische LKW-Führerschein umgeschrieben werden?

Nein. Marokko steht nicht in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für jede Klasse – auch C und CE – sind in Deutschland eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich. Das ist der Grund, warum der Weg über die Qualifizierungsphase nach § 24a Abs. 2 BeschV läuft.

Müssen wir eine Vorrangprüfung durchlaufen?

Nein. Für Berufskraftfahrer nach § 24a BeschV führt die Bundesagentur für Arbeit keine Vorrangprüfung durch. Ihre Zustimmung ist erforderlich, sie prüft dabei aber ausschließlich die Beschäftigungsbedingungen.

Welche Deutschkenntnisse sind vorgeschrieben?

Für die Einreise zur Qualifizierungsphase ist Niveau B1 nachzuweisen – vor der Einreise, nicht danach. Für Auszubildende empfehlen wir B2, weil sie dem Berufsschulunterricht folgen und Prüfungen auf Deutsch ablegen müssen.

Was kostet uns die Vermittlung?

Nichts. Kein Vermittlungshonorar, keine Vorauszahlung, keine Erfolgsprovision – auch dann nicht, wenn Sie nach dem Kennenlerngespräch absagen. Sprachkurs, Unterlagen, Visumverfahren und Wohnungssuche tragen wir.

Bei Ihnen bleibt, was jede Einstellung kostet: das Gehalt ab dem ersten Arbeitstag sowie Fahrschule und Freistellung für den deutschen Führerschein. Letzteres verlangt § 24a Abs. 2 BeschV ausdrücklich vom Arbeitgeber. Die vollständige Aufstellung steht hier.

Übernehmen Sie auch Visum und Wohnungssuche?

Ja, beides vollständig. Wir stellen den Visumantrag, führen den Schriftverkehr mit der deutschen Botschaft in Rabat, reichen nach, was gefordert wird, und begleiten den Termin. Und wir suchen die Unterkunft in Ihrer Region und regeln die Anmietung.

Das sind die beiden Punkte, an denen Auslandsvermittlungen sonst regelmäßig hängen bleiben, weil sie am Betrieb abgeladen werden.

Was müssen wir als Betrieb bereitstellen?

Ein konkretes Arbeitsplatzangebot, einen Arbeitsvertrag mit Qualifizierungspflicht und Arbeitsbedingungen, unter denen Führerschein und Grundqualifikation in 15 Monaten tatsächlich machbar sind. Praktisch heißt das: planbare Freistellung für Fahrschule und Prüfungen.

Das ist der eine Punkt, den wir Ihnen nicht abnehmen können – alles andere schon.

Was passiert, wenn das Visum abgelehnt wird?

Wir klären den Ablehnungsgrund und versuchen es erneut oder schlagen einen anderen Kandidaten vor. Über das Visum entscheidet allein die deutsche Botschaft – darauf hat weder Ihr Betrieb noch unsere Schule Einfluss. Wer Ihnen eine Visumgarantie gibt, ist unseriös.

Und wenn der Fahrer nach drei Monaten wieder geht?

Nachbesetzungsregelungen vereinbaren wir vor Beginn schriftlich. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an – wir weichen dieser Frage nicht aus.

Vermitteln Sie auch Pflegekräfte?

Unser Schwerpunkt liegt auf Berufskraftfahrern sowie auf Handwerk und Technik. Für andere Bereiche fragen Sie uns bitte direkt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir dort etwas anbieten können.

Für Bewerber

Was kostet der Deutschkurs für mich?

Das hängt vom Kurs und vom vereinbarten Weg ab. Sprich uns direkt an – im Beratungsgespräch bekommst du eine klare Auskunft, bevor du dich für irgendetwas entscheidest.

Wie lange brauche ich bis B1?

Wenn du bei null anfängst und regelmäßig kommst: sechs bis zwölf Monate. Wer unregelmäßig kommt, braucht deutlich länger. Das ist keine Drohung, sondern Erfahrung aus über 350 Teilnehmern.

Bekomme ich garantiert einen Arbeitsplatz?

Nein, und niemand kann dir das garantieren. Was wir zusagen: Wenn du das Zielniveau erreichst, stellen wir dich deutschen Betrieben vor. Die Entscheidung trifft der Betrieb, das Visum entscheidet die Botschaft.

Brauche ich schon einen LKW-Führerschein?

Für den Weg als Berufskraftfahrer ja – du musst eine marokkanische LKW-Fahrerlaubnis besitzen. Den deutschen Führerschein machst du dann nach der Einreise in Deutschland. Ohne eigenen LKW-Schein kommt die duale Ausbildung für dich in Frage.

Muss ich vorher Deutsch können, um anzufangen?

Nein. Wir unterrichten ab A1, also ab dem allerersten Wort.

Wo finde ich euch?

39 Av. Sanhaja, 90060 Tanger. Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr. Komm einfach vorbei oder ruf an: +212 762 204050.