Leitfaden für Speditionen
Berufskraftfahrer aus Drittstaaten einstellen
Seit November 2023 gibt es dafür einen eigenen Paragrafen: § 24a der Beschäftigungsverordnung. Er macht den Weg planbar – wenn man die Reihenfolge kennt. Dieser Leitfaden erklärt sie ohne Behördendeutsch.
Die kurze Antwort
Ein Fahrer aus Marokko oder einem anderen Drittstaat kann in Deutschland arbeiten. Aber sein LKW-Führerschein gilt hier nicht automatisch – und in fast allen Fällen kann er auch nicht einfach umgeschrieben werden. Deshalb gibt es zwei Wege, und für Marokko ist praktisch nur einer davon realistisch.
| § 24a Abs. 1 – Direkt | § 24a Abs. 2 – Mit Qualifizierung | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation liegen vor oder sind unkompliziert anerkennbar | Fahrer hat eine LKW-Fahrerlaubnis seines Heimatlandes, erwirbt den Rest in Deutschland |
| Für Marokko | In der Regel nicht möglich | Der übliche Weg |
| Deutschkenntnisse | Keine gesetzliche Mindestvorgabe | B1 nachzuweisen – bereits vor der Einreise |
| Frist | – | Fahrerlaubnis und Grundqualifikation innerhalb von 15 Monaten (im begründeten Einzelfall bis zu 6 Monate länger) |
| Zustimmung der Bundesagentur | Ja | Ja |
| Vorrangprüfung | Nein | Nein |
Stand: September 2026. Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Warum der marokkanische Führerschein nicht reicht
Deutschland erkennt ausländische Fahrerlaubnisse nur dann vereinfacht an, wenn das Ausstellungsland in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung steht. Marokko steht dort nicht.
Die Folge ist eindeutig: Für jede beantragte Klasse – also auch für C und CE – muss der Fahrer in Deutschland eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Es gibt keine Abkürzung und kein Abkommen, das das umgeht.
Das ist kein Nachteil, sondern der eigentliche Grund für unsere Arbeit. Wer die deutsche Führerscheinprüfung bestehen soll, muss Deutsch können – und zwar bevor er im Flugzeug sitzt.
Deshalb führt der Weg über die Qualifizierungsphase nach Absatz 2: Der Fahrer reist mit seiner marokkanischen Fahrerlaubnis und einem Arbeitsvertrag ein, macht in Deutschland den Führerschein und die Grundqualifikation und fährt danach für Sie.
Was Sie als Arbeitgeber konkret erfüllen müssen
Für die Qualifizierungsphase nach § 24a Abs. 2 BeschV prüfen die Behörden vier Punkte auf Ihrer Seite.
-
1
Ein konkretes Arbeitsplatzangebot
Sie sagen verbindlich zu, den Fahrer nach Abschluss der Qualifizierung als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr zu beschäftigen – nicht „vielleicht“, sondern als benannte Stelle in Ihrem Betrieb.
-
2
Ein Arbeitsvertrag mit Qualifizierungspflicht
Der Vertrag verpflichtet den Beschäftigten ausdrücklich zur Teilnahme an den Maßnahmen für Fahrerlaubnis und Grundqualifikation.
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3
Arbeitsbedingungen, die das auch zulassen
Arbeitszeit und Einsatzplanung müssen so gestaltet sein, dass Führerschein und Grundqualifikation inklusive aller Dokumente innerhalb von 15 Monaten tatsächlich zu schaffen sind. Wer den Fahrer 50 Stunden im Lager einsetzt, erfüllt das nicht.
-
4
Bei Fahrern ab 45 Jahren: Gehaltsschwelle
Ab dem 45. Lebensjahr verlangt das Gesetz ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze – oder den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung.
Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Sie prüft dabei aber nur die Beschäftigungsbedingungen, nicht die formale Qualifikation – und sie führt keine Vorrangprüfung durch. Sie müssen also nicht nachweisen, dass sich kein deutscher oder europäischer Fahrer gefunden hätte.
Der kritische Punkt
B1 ist keine Empfehlung. Es ist Einreisevoraussetzung.
Für die Einreise zur Qualifizierungsphase sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis wird das Visum nicht erteilt – egal, wie gut der Fahrer fährt und wie dringend Sie ihn brauchen.
Genau an dieser Stelle scheitern die meisten Vermittlungen. Ein Sprachzertifikat entsteht nicht in vier Wochen. Es braucht Unterricht, Prüfungstermine und einen Menschen, der dranbleibt.
Das ist unsere Aufgabe: Wir unterrichten in Tanger im Präsenzunterricht, fünf Tage die Woche, bis das Niveau steht – und Sie bekommen Zwischenstände statt Versprechen.
Was B1 im Fahreralltag heißt
- Ein Telefonat mit der Disposition führen, auch wenn es hektisch wird
- Lieferschein, Frachtbrief und Ladeliste lesen und Rückfragen stellen
- Eine Kontrolle durch Polizei oder BAG verstehen und beantworten
- An der Rampe erklären, was geladen ist und was fehlt
- Die theoretische Führerscheinprüfung auf Deutsch bestehen
Wir unterrichten diese Situationen als Rollenspiel, nicht als Vokabelliste.
Der Zeitstrahl – realistisch, nicht geschönt
Wie lange es dauert, hängt vor allem vom Startniveau des Fahrers ab. Diese Spannen entsprechen unserer Erfahrung aus Tanger.
| Phase | Wo | Dauer |
|---|---|---|
| Auswahl und Kennenlerngespräch | Video | 1–3 Wochen |
| Deutschkurs bis B1 | Tanger | 6–12 Monate |
| Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen | Tanger | parallel |
| Arbeitsvertrag und BA-Zustimmung | Deutschland | 4–12 Wochen |
| Visumverfahren | Botschaft Rabat | 6–16 Wochen |
| Einreise und Anmeldung | Deutschland | wenige Tage |
| Führerschein C/CE und Grundqualifikation | Deutschland | bis 15 Monate (gesetzliche Frist) |
Wer Ihnen „Fahrer in acht Wochen“ verspricht, hat entweder die Sprachhürde nicht verstanden oder verschweigt sie. Der ehrliche Rahmen von der ersten Anfrage bis zum einsatzfähigen Fahrer liegt bei etwa anderthalb bis zwei Jahren – davon ein guter Teil, bevor der Fahrer überhaupt einreist.
Das klingt lang. Es ist aber genau der Grund, warum man heute anfangen sollte und nicht erst, wenn drei Fahrer gleichzeitig in Rente gehen.
Häufige Missverständnisse
„Der hat doch einen LKW-Schein, der wird einfach umgeschrieben.“
Nur bei Ländern aus Anlage 11 FeV. Marokko gehört nicht dazu. Für C und CE sind Theorie- und Praxisprüfung in Deutschland Pflicht.
„Wir müssen erst beweisen, dass wir keinen Deutschen finden.“
Nein. Für Berufskraftfahrer nach § 24a BeschV führt die Bundesagentur für Arbeit keine Vorrangprüfung durch. Sie prüft nur, ob die Beschäftigungsbedingungen stimmen.
„Deutsch lernt er schon, wenn er hier ist.“
Für die Qualifizierungsphase ist B1 vor der Einreise nachzuweisen. Ohne Zertifikat kein Visum. Und ohne Deutsch keine bestandene Theorieprüfung.
„Wir zahlen erst, wenn der Fahrer fährt.“
Das lässt sich vernünftig regeln, und wir sprechen offen darüber. Nur: Ein Sprachkurs über zwölf Monate ist eine echte Vorleistung. Ein Anbieter, der das komplett vorfinanziert und nichts verlangt, spart in aller Regel am Unterricht. Unsere Kostenlogik steht hier offen.
„Marokko ist doch wie die Westbalkanregelung.“
Nein. Die Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 BeschV gilt nur für sechs bestimmte Staaten. Marokko fällt nicht darunter und läuft über den regulären Weg nach § 24a BeschV.