Transparenz
Ablauf und Kosten – ohne Kleingedrucktes
Diese Seite erklärt, was in welcher Reihenfolge passiert, wie lange es dauert und woraus sich die Kosten zusammensetzen. Was wir nicht wissen können, steht auch so da.
Der vollständige Ablauf
Am Beispiel eines Berufskraftfahrers. Für Auszubildende gilt derselbe Grundablauf mit anderer Rechtsgrundlage.
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1
Erstgespräch – kostenlos
Zwanzig Minuten am Telefon. Wie viele Fahrer, welche Klassen, ab wann, welche Region, welche Touren. Wir sagen Ihnen, ob wir das bedienen können.
Dauer: ein Termin · Kosten: keine
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2
Kandidatenvorschläge
Wir schlagen Teilnehmer aus unseren laufenden Kursen vor – mit Sprachstand, Fahrpraxis, Unterlagenstand und Einschätzung der Lehrkraft.
Dauer: 1–3 Wochen · Kosten: keine
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3
Ihr Videogespräch
Sie sprechen selbst mit den Kandidaten, auf Deutsch. Sie entscheiden. Sagen Sie ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
Dauer: nach Ihrem Kalender · Kosten: keine
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4
Absichtserklärung
Erst jetzt wird etwas Schriftliches gemacht: Sie sichern die Stelle zu, wir die Ausbildung bis zum vereinbarten Sprachniveau. Ein Honorar wird dabei nicht vereinbart – unsere Vermittlung ist für Sie kostenlos.
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5
Deutschkurs bis zum Zielniveau
Präsenzunterricht in Tanger bis B1 – die gesetzliche Voraussetzung für die Einreise zur Qualifizierungsphase. Sie erhalten regelmäßige Zwischenstände.
Dauer: 6–12 Monate, je nach Startniveau
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6
Unterlagen und Anerkennung
Führerschein, Zeugnisse, Führungszeugnis, Übersetzungen, Beglaubigungen. Läuft parallel zum Kurs.
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7
Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur
Der Vertrag muss die Qualifizierungspflicht enthalten und Arbeitsbedingungen vorsehen, unter denen Führerschein und Grundqualifikation in 15 Monaten machbar sind. Wir liefern Ihnen die Bausteine dafür zu.
Dauer: 4–12 Wochen
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8
Visumverfahren – komplett bei uns
Terminvergabe, Antrag, Nachreichungen und Begleitung zur deutschen Botschaft in Rabat. Den gesamten Behördenaufwand übernehmen wir; Sie liefern nur den Arbeitsvertrag.
Über die Erteilung entscheidet allein die Botschaft – darauf hat niemand Einfluss. Was wir beeinflussen können, ist die Qualität der Unterlagen, und die ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Dauer: 6–16 Wochen, teils länger
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9
Wohnung suchen – ebenfalls bei uns
Wir suchen die Unterkunft in Ihrer Region und regeln die Anmietung. Bei den meisten Vermittlungen bleibt genau das am Betrieb hängen und wird zum Flaschenhals – bei uns nicht.
Wenn Sie eigenen Wohnraum haben, umso besser. Wenn nicht, ist das kein Hindernis.
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10
Einreise, Anmeldung, erste Wochen
Anreise, Wohnsitzanmeldung, Aufenthaltstitel, Einweisung im Betrieb. Wir bleiben in dieser Phase für beide Seiten erreichbar.
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11
Führerschein und Grundqualifikation in Deutschland
Theorie- und Praxisprüfung für C/CE sowie die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation. Gesetzliche Frist: 15 Monate ab Einreise, im begründeten Einzelfall bis zu 6 Monate mehr.
Die Kostenfrage
Für Ihren Betrieb ist unsere Vermittlung kostenlos.
Kein Vermittlungshonorar. Keine Vorauszahlung. Keine Erfolgsprovision. Kein Aufwandsersatz für Unterlagen, Visum oder Wohnungssuche. Sie zahlen für unsere Arbeit nichts – auch dann nicht, wenn Sie nach dem Kennenlerngespräch absagen.
Wer welchen Posten übernimmt
Damit Sie wissen, woran Sie sind: Hier steht jeder Posten, der auf dem Weg anfällt – und wer ihn trägt.
| Posten | Kosten für Ihren Betrieb | Wer übernimmt es |
|---|---|---|
| Erstgespräch und Kandidatenvorschläge | keine | Wir – auch wenn Sie absagen |
| Deutschunterricht bis B1 | keine | Unsere Schule in Tanger, 6–12 Monate Präsenzunterricht mit eigenen Lehrkräften |
| Sprachprüfung und Zertifikat | keine | Wir bereiten vor, melden an und begleiten zur Prüfung |
| Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen | keine | Wir stellen die vollständige Mappe zusammen |
| Visumverfahren | keine | Wir – Antrag, Termine, Nachreichungen und Begleitung zur Botschaft in Rabat |
| Wohnungssuche in Deutschland | keine | Wir suchen die Unterkunft in Ihrer Region und regeln die Anmietung |
| Vermittlungshonorar | entfällt | Wir stellen Ihnen kein Honorar und keine Provision in Rechnung |
| Gehalt ab dem ersten Arbeitstag | wie üblich | Ihr Betrieb – wie bei jedem anderen Mitarbeiter |
| Führerschein C/CE und Grundqualifikation | Fahrschule | Ihr Betrieb. Fahrschule, Prüfungsgebühren und Freistellung während der Arbeitszeit verlangt § 24a Abs. 2 BeschV ausdrücklich vom Arbeitgeber. |
Damit bleibt für Sie unter dem Strich das, was Sie bei jeder Einstellung ohnehin tragen: Gehalt und die Ausbildung am Arbeitsplatz. Alles, was davor liegt – Sprache, Papiere, Behörden, Wohnung – ist unsere Sache.
Fair bleiben
Was passiert, wenn es nicht klappt?
Nicht jede Vermittlung geht auf. Ein Visum kann abgelehnt werden, ein Fahrer kann die Prüfung nicht bestehen, jemand springt ab. Das gehört dazu, und wir regeln es vorher schriftlich statt hinterher im Streit.
- Visum abgelehnt: Wir klären den Grund und versuchen es erneut oder schlagen einen anderen Kandidaten vor.
- Sprachprüfung nicht bestanden: Der Teilnehmer lernt weiter und tritt erneut an. Der Einreisetermin verschiebt sich.
- Fahrer springt vor der Einreise ab: Wir schlagen Ersatz vor.
- Fahrer verlässt Ihren Betrieb kurz nach Antritt: Nachbesetzungsregelungen vereinbaren wir vorab – sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an.
Zahlen bekommen Sie am Telefon – nicht als Lockangebot
Ein zwanzigminütiges Gespräch, und Sie wissen, was Ihr Fall kostet und wie lange er dauert.